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Kreis- und Hochschulstadt Meschede
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Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Bürgermeister Herrn Christoph Weber. Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV ist der Bürgermeister der Kreis- und Hochschulstadt Meschede.
Allgemeine Aufsichtsbehörde ist der Hochsauerlandkreis, Steinstr. 27, 59872 Meschede.

Haftungsausschluss

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Urheberrecht

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Hinweis zur Barrierefreiheit

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Rechtsverbindliche elektronische Kommunikation

Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede bietet die Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.

Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat einen entsprechenden Zugang unter folgenden technischen Rahmenbedingungen eröffnet:

De-Mail:

Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede ist über De-Mail unter der folgenden Adresse elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen:

post@meschede.de-mail.de

Mit De-Mail kann man verbindliche Rechtsgeschäfte abschließen, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifiziert elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.

Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach Signaturgesetz durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden.

Signatur:

Für eine formgebundene elektronische Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben) müssen Sie Ihr Dokument mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur.

Nach vorheriger Absprache ist die Kreis- und Hochschulstadt Meschede in der Lage, verschlüsselte und signierte E-Mails anzunehmen.

Dateiformate:

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Kreis- und Hochschulstadt Meschede nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können derzeit verarbeitet werden:

  • PDF-Dateiformate (pdf)
  • Rich Text Format (rtf)
  • Microsoft Word bis Version 2010 (doc, docx)
  • Microsoft Excel bis Version 2010 (xls, xlsx )
  • Grafik-Dateiformate (jpg, jpeg, bmp, tif, gif)
  • Dateiarchive im ZIP-Format

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die E-Mail unter Umständen nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird. E-Mails, deren Dateianhänge Makros oder sonstige ausführbare Dateien enthalten, werden nicht bearbeitet.

Weitere E-Mail-Adressen:

Alle anderen bekannten Mailadressen, sowie personenbezogene Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern der Verwaltung, stellen keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Eine Benachrichtigung über die Nichtverwertbarkeit im Sinne des § 3 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), kann in der Regel nicht erfolgen, da damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre.

Ein Teil unseres Internetangebotes wird im PDF-Format zum Download angeboten.

Um diese Daten betrachten zu können, benötigen Sie einen PDF-Betrachter, den Sie sich aus den Internet herunterladen können.